Was ist bei der Baugenehmigung für ein Tinyhouse zu berücksichtigen ist

1. Das richtige Grundstück

Bevor ein Bauplan erstellt und Werkzeuge wie Kreissäge, Bohrmaschine und Akkuschrauber für den Bau angeschaft werden, stellt sich die Frage nach dem späteren Standplatz und den nötigen Genehmigungen: Genauso wie im Falle von anderen Bauten kann das Tiny House nicht auf einem beliebigen Grundstück errichtet werden. Landwirtschaftlich genutzte Wiesen, Waldgrundstücke und viele andere freie Gebiete scheiden aufgrund der Regelungen im Baugesetzbuch von vorneherein aus. Die Suche nach einem passenden Baugrund sollte sich also auf erschließbare Grundstücke konzentrieren, auf denen die Errichtung eines Wohngebäudes rechtlich möglich ist. Nur wenn die Fläche gemäß des Flächennutzungsplanes und/oder Bebauungsplanes für das dauerhafte Wohnen zugelassen ist, kann die Baugenehmigung vom Bauamt erteilt werden. Zur Klärung dieser Frage bietet sich die direkte Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Gemeinde- oder Stadtverwaltung an.

 

2. Das Tiny House muss ans öffentliche Netz angeschlossen werden


Um die Genehmigung für den Bau eines Tiny Houses auf einem bestimmten Grundstück zu erhalten, ist es zwingend erforderlich, die Anbindung an das öffentliche Straßen- und Wegenetz sicherzustellen. Darüber hinaus muss das kleine Wohnhaus an das öffentliche Stromnetz, die Wasserversorgung und die Kanalisation angeschlossen sein. Kann das Haus auf diese Weise nicht gewartet werden, ist die Erteilung einer Baugenehmigung höchst unwahrscheinlich – unabhängig davon, ob eine Eigenstromerzeugung durch Photovoltaik geplant ist oder nicht. Ebenso wichtige Regelungen sind auch bei der Innengestaltung des Tiny Houses zu beachten. Bei der Erstellung des Bauplans muss die Einbeziehung einer Küche oder eines Badezimmers sowie ausreichend Türen und Fenster, die möglicherweise als Notausgänge dienen können, sowie ein Handlauf für Treppenhäuser erkennbar sein. Die jeweiligen Behörden sind oft sehr streng, wenn es um Deckenhöhen und verfügbare Fluchtwege geht. Darüber hinaus können je nach Bundesland weitere Anforderungen zu berücksichtigen sein.

 

3. Das Baurecht beachten


Die Erlangung einer Baugenehmigung ist nur mit der laufenden Unterstützung einer für die Baudokumentation qualifizierten Person – typischerweise eines Architekten oder Bauingenieurs – möglich. Bei Unklarheiten über andere Aspekte kann ein (ggf. formloser) Bauvorantrag beim örtlichen Bauamt gestellt werden. Eine definitive Bestätigung, ob alle Baukriterien erfüllt sind, kann auf Antrag bei dieser Behörde eingeholt werden. Unter bestimmten Umständen kann das Bauvorhaben von formellen Verfahren oder Genehmigungen ausgenommen werden. Es ist jedoch zu beachten, dass die Befreiung von formellen Verfahren keine Befreiung von rechtlichen Verpflichtungen bedeutet, wie z. B. der Einhaltung von Energieeffizienzvorschriften, der strukturellen Integrität, dem Brandschutz, der Wärmedämmung oder der äußeren Gestaltung, die ausschließlich in der Verantwortung des Immobilieneigentümers liegen. Das ausgenommene Bauvorhaben bedarf weiterhin einer zwingenden Anmeldung bei der Gemeinde unter Beifügung der entsprechenden Unterlagen. Sofern seitens der Gemeinde keine Einwände erhoben werden, kann mit dem Bau ohne ausdrückliche Genehmigung begonnen werden. In beiden Fällen ist Vorsicht geboten.

back to top